Messgrößen als Berechnungsgrundlage

prozentualer Einspeisesummenanteil in Periode nach Leistung

Diese Messgröße ist speziell für die Verrechnung von Einspeisungen konzipiert. Grundlage bildet eine Regelung, die vorsieht, dass bei Photovoltaik-Anlagen die theoretische Höchstleistung [kW-Peak] als Grundlage für eine Preisstaffelung herangezogen sind.

Bei der Berechnung handelt es sich um eine einfache Verhältnisrechnung, die statt in Prozent [%] in [kW] ausgedrückt wird.

100% entspricht hier der hinterlegten Höchstleistung.

In den Staffel wird dann der Staffelwert durch den Höchstleistungswert geteilt und mit der Gesamtmenge multipliziert um die resultierende Staffelgrenze in kWh zu ermitteln.

Die Einheiten der Leistungwert kürzen sich durch die Division heraus und es entsteht eine Staffelgrenze mit der Einheit [kWh], welche als Abgrenzung für die Mengen der jeweiligen Staffel verwendet wird.

Beispiel:

Gesamtmenge Staffelwert Höchstleistung Staffelgrenze
20.000 kWh x 30 kW / 1.200 kW =
20.000 kWh x 100 kW / 1.200 kW =
20.000 kWh x 1.000 kW / 1.200 kW =

Der Wert der Höchstleistung in [kW] wird als flexibles Merkmal „KW-PEAK / kWp-Leistung“ mit dem Schlüssel „ZONE_POWER“ als Berechnungsgrundlage erwartet.